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Goldmünze 20 Mark „Friedrich II.“ 1912-G J.192 (Baden) Knallerangebot

Ursprünglicher Preis war: 1.236,53 €Aktueller Preis ist: 494,61 €.

Artikelnummer: SK0014167-DE20260131-140737 Kategorie: Schlagwort:

Beschreibung

Bei diesen 20 Mark-Goldmünzen handelt es sich um Kaiserreichmünzen der Jaegernummer 192. Sie wurde 1912 ausgegeben und die Karlsruher Prägestätte stellte 311.063 Exemplare der Münze mit einer Darstellung des badischen Großherzogs Friedrich II her.Die Bildseite zeigt Friedrich II in der Münzmitte. Er blickt nach links, trägt einen Oberlippenbart und kurzes Haar. Umgeben wird er von der Legende „FRIEDRICH II GROSSHERZOG VON BADEN“ und unter dem Konterfei befindet sich das Münzzeichen „G“ der Prägestätte Karlsruhe. Um das Motiv zieht sich entlang des Münzrandes eine Verzierung in Form von kleinen, geprägten Perlen.Die Wertseite zeigt denselben Perlrand. Oben in der Mitte befindet sich eine Darstellung der Kaiserkrone mit wehenden Bändern. Diese unterteilt die Aufschrift „DEUTSCHES REICH“ in zwei Hälften – links steht „DEUTSCHES“ und rechts „REICH“. Mittig wird ein Reichsadler mit gespreizten Flügeln dargestellt. In seiner Mitte befindet sich ein Brustschild. Der Schild ist umgeben von einer Kette des Schwarzen Adlerordens. Das Brustschild zeigt einen preußischen Adler mit Krone auf dem Kopf, welcher den Schild der Hohenzollern trägt. Das Ausgabejahr „1912“ befindet sich am rechten Münzrand. Der Nennwert von „20 MARK“ wird von je einem Stern auf jeder Seite eingerahmt und befindet sich unterhalb der Schwanzfedern am Münzrand.Großherzog Friedrich II von Baden saß von 1907 bis 1918 auf dem Thron. Bevor er diesen bestieg, durchlief er eine militärische Laufbahn. 1880 trat er als Soldat in die preußische Armee ein und befand sich vorerst in Potsdam. Es folgten zudem weitere Aufenthalte in Freiburg, Berlin und Koblenz. 1902 stiegt er aus der Armee aus, da er als Erbherzog den älter werdenden Großherzog in Karlsruhe unterstützen sollte. Während des Ersten Weltkriegs konnte Friedrich II aufgrund seiner Gesundheit keinen Dienst mehr leisten.